Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlage der umseitigen vertraglichen Leistungen sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ronny Küster GmbH.

 

1.) Vertragsgrundlage

Grundlage der Vertragsvereinbarungen ist. sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, das gesetzliche Werksvertragsrecht des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

2.) Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

Die Gewährleistungszeit für die sach- und fachgerechte Ausführung beträgt 5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme der Werkleistungen.

Alle vom Auftraggeber beauftragten Arbeiten werden gewissenhaft und fachgerecht ausgeführt. Die zur Verwendung kommenden Produkte und Technologien sind sorgfältig ausgewählt und überprüft.

Ausgeschlossen von der Mangelhaftung sind solche Mängel. die bereits vor Durchführung der Werkarbeiten vorhanden waren und deren Beseitigung nicht Bestandteil des erteilten Auftrages sind. Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich nach § 634 BGB. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen oder Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bestehen.

Sofern eine Neuverlegung von Gehplatten bzw. Steinen im Außenbereich erforderlich ist. wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach Verlegung ein etwaiges nachträgliches Absacken des Erdreiches nicht auszuschließen ist.

 

3.) Zusatzarbeiten, zusätzliche Geräte

Erforderliche Zusatz- und Mehrarbeiten werden nach effektivem Material- und Arbeitsaufwand auf der Grundlage vorheriger Absprachen in Rechnung gestellt. Die Verwendung zusätzlicher erforderlicher Gerätschaften, wie z. B. Kräne, Bagger, Pumpen, Dachaufzüge. Gerüste, Container sowie Einrichtungen zum Zwecke der Verkehrssicherung und die Schuttabfuhr werden auf der Grundlage gesonderter Absprachen separat in Rechnung gestellt.

 

4.) Strom- und Wasserkosten

Die Kosten für den Strom-, bzw. Wasseranschluss und -verbrauch gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

5.) Zahlungsbedingungen / Abschlagszahlungen

Der Rechnungsbetrag ist nach Fertigstellung der Arbeiten und Rechnungslegung ohne jeden Abzug sofort zahlbar Beträgt die Auftragssumme mehr als 5.000.00, hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Abschlagszahlungen wie folgt:

1/3 der Auftragssumme nach Baubeginn, 1/3 bei halber Fertigstellung, Restzahlung bei Fertigstellung und Rechnungsvorlage ohne Abzug.

Mitarbeiter der Ronny Küster GmbH sind nur gegen Vorlage einer Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Sofern sich der Mehrwertsteuersatz bis zur Fertigstellung der Werkleistungen ändern sollte. werden die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Sätze in Rechnung gestellt.

 

6.) Kündigung / Rücktritt

Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung des Bestellers schuldet der Auftraggeber in Bezug auf die schon ausgeführten Arbeiten den anteiligen Werklohn und in Bezug auf die nicht ausgeführten Arbeiten 15 des anteiligen Auftragswertes als Pauschale für die vereinbarte Vergütung abzgl. ersparter Aufwendungen 649 BGB)

 

7.) Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Sind beide Vertragspartner Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

8.) Nebenabreden / Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Es gelten ausschließlich die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Andere als die sich aus dem umseitigen Vertrag und den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende Vereinbarungen sind zwischen elen Vertragsparteien nicht getroffen. Weitergehende oder abändernde Vereinbarungen erhalten nur dann Gültigkeit. wenn diese schriftlich festgehalten sind.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, sind die Vertragsparteien verpflichtet. die unwirksame Bestimmung entsprechend dem Sinne des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere Bestimmung zu ersetzen. durch die der beabsichtigte Vertragszweck, soweit dies rechtlich möglich und zulässig ist. erreicht wird. Gleiches gilt für den Fall. dass eine erforderliche Regelung im Vertrag übersehen worden sein sollte.

 

9.) Information gem. Artikel 13 DSGVO

Die Ronny Küster GmbH, Über den Brücken 5, 06449 Aschersleben, Geschäftsführer Herr Ronny Küster, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertaglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung.

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist.

Sie haben das Recht,der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu wiedersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können den Datenschutzverantwortlichen unter infokI7DxV2YxZgHkLbY3rSgTcWsYx4Rronnykuester-gmbh.de oder unter c/o Ronny Küster GmbH, Über den Brücken 5; 06449 Aschersleben, erreichen.